Temporäre Ausserbetriebsetzung von Brandmelde- und Sprinkleranlagen von mehr als 24 Stunden
Hinweis
Der Webworkflow ersetzt die folgenden VKF-Formulare:
Ausser-/Inbetriebsetzung Brandmeldeanlagen
Ausser-/Inbetriebsetzung Sprinkleranlagen
Allgemein
Müssen in einem Gebäude die Brandmelde- respektive Sprinkleranlagen oder Teilbereiche davon ausser Betrieb gesetzt werden, ist für die Gebäudeeigentümer- oder Nutzerschaft eigenverantwortlich eine vorausschauende Planung unabdingbar. Abläufe und Sicherheitsmassnahmen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele des Personen- und Sachwertschutzes jederzeit und gleichwertig gewährleisten.
Bestimmung der erforderlichen Sicherheitsmassnahmen
Damit die Schutzziele auch während einer temporären Ausserbetriebsetzung von Brandmelde- respektive Sprinkleranlagen sichergestellt bleiben, empfiehlt die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich die Situation anhand der Beantwortung folgender Fragen zu analysieren:
Analysieren Sie die Situation, indem Sie folgende Fragen beantworten:
Welche Anlagen oder Teilbereiche davon werden ausser Betrieb genommen?
Welche Auswirkungen hat die Ausserbetriebsetzung?
Welche Schutzziele können nicht mehr erfüllt werden?
Welche Sicherheitsmassnahmen müssen getroffen werden?
Müssen die Brandschutzbehörde und die Feuerwehr vor der temporären Ausserbetriebsetzung informiert werden? (nur wenn Ausserbetriebsetzung länger als 24 Stunden)
Sind Personen gefährdet und wie kann die interne Alarmierung gewährleistet werden?
Wie werden die externe Alarmierung und die Einweisung der Feuerwehr gewährleistet?