Temporäre Ausserbetriebsetzung von Brandmelde- und Sprinkleranlagen von mehr als 24 Stunden

Hinweis

Der Webworkflow ersetzt die folgenden VKF-Formulare:

Allgemein

Müssen in einem Gebäude die Brandmelde- respektive Sprinkleranlagen oder Teilbereiche davon ausser Betrieb gesetzt werden, ist für die Gebäudeeigentümer- oder Nutzerschaft eigenverantwortlich eine vorausschauende Planung unabdingbar. Abläufe und Sicherheitsmassnahmen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele des Personen- und Sachwertschutzes jederzeit und gleichwertig gewährleisten.

Bestimmung der erforderlichen Sicherheitsmassnahmen

Damit die Schutzziele auch während einer temporären Ausserbetriebsetzung von Brandmelde- respektive Sprinkleranlagen sichergestellt bleiben, empfiehlt die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich die Situation anhand der Beantwortung folgender Fragen zu analysieren:

Analysieren Sie die Situation, indem Sie folgende Fragen beantworten:

Bitte beachten Sie im Weiteren die GVZ-Faktenblätter Temporäre Ausserbetriebsetzung Brandmeldeanlagen und Temporäre Ausserbetriebsetzung Sprinkleranlagen

Beispiel einer Meldung
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